Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co müssen sich demnach die Zustimmung der Nutzer zur Datennutzung ausdrücklich einholen. Nutzer erhalten das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen. Unternehmen müssen ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch etwa US-Firmen halten. Wenn Anbieter gegen die Regeln verstoßen, drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Umsatzes.
Hat ein Verbraucher ein Problem mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, soll er sich künftig in seiner Sprache an die heimische Beschwerdestelle wenden können. Bislang war dies nicht möglich. Neu ist auch, dass in allen 28 EU-Ländern künftig gleich hohe Standards gelten. Datenschutz-Oasen soll es somit in Europa nicht mehr geben.
Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995, sind veraltet und wurden von jedem Land anders umgesetzt. Der Kompromiss muss noch formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament angenommen werden.
Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßte die Datenschutzreform: „Freiheit und Selbstbestimmung in der Digitalen Welt hängen ganz entscheidet davon ab, dass wir die Souveränität über unsere persönlichen Daten behalten. Deswegen ist völlig klar: Die Datenschutz-Grundverordnung ist eines der wichtigsten Reformprojekte der EU. Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird das Recht endlich auf den Stand des digitalen Zeitalters bringen – und das in 28 Mitgliedstaaten der EU einheitlich. Sie wird die Souveränität jedes Einzelnen stärken, über seine persönlichen Informationen selbst zu entscheiden. Seine Zustimmung zur Nutzung der Daten wird mehr Gewicht haben. Wer fremde Daten nutzen will, muss das künftig transparenter offenlegen. Und: Das Recht der Betroffenen auf Löschung ihrer Daten wird gestärkt. Das Marktortprinzip wird dazu führen, dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen. Wer in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss danach auch EU-Datenschutzrecht beachten – und zwar unabhängig davon, wo der Server steht.”
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Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de