Der Minister erläuterte die Bedeutung des Rechtspflegers als zweite Säule der dritten Gewalt und wies auf die Entwicklung des Berufsbildes vom Amt des Gerichtsschreibers zum selbständigen Organ der Rechtspflege hin. „Mittlerweile hat sich der Beruf der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als unverzichtbarer Bestandteil der Rechtspflege erwiesen. Dazu haben die Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Standesorganisationen maßgeblich beigetragen“, erkannte Bausback an und unterstrich, dass die Berufsbezeichnung den Kern der Aufgaben sehr gut zum Ausdruck bringe, nämlich das Recht zu pflegen. Wie wichtig dies sei, zeige vor allem ein Blick in die Staaten, in denen eine funktionierende Rechtspflege nicht stattfindet. „Dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben, ist auch ein Verdienst der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, denn sie prägen als sachlich unabhängiges Entscheidungsorgan das Bild der Justiz und gehören damit zu den tragenden Säulen der Judikative“, so der Minister weiter.
Den hohen Stellenwert des Rechtspflegers in der bayerischen Justiz belegt die beachtliche Anzahl von 326 neuen Stellen und Stellenhebungen in den letzten fünf Jahren. „Im Hinblick auf die große zusätzliche Belastung, insbesondere aufgrund der starken Zunahme der familiengerichtlichen Verfahren betreffend die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, ist es in den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2016 gelungen, 25 zusätzliche Rechtspflegerstellen in der Besoldungsgruppe A 10 einzuwerben“, verkündete Bausback zufrieden. Er sei stolz, auf eine so qualifizierte Rechtspflegerschaft zurückgreifen zu können und betonte, dass die bayerische Justiz nicht zuletzt deshalb die großen Herausforderungen, die mit der Flüchtlingskrise verbunden sind, mit höchstem Einsatz bisher gemeistert hat und dankte ausdrücklich allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern für die geleistete Arbeit und das unermüdliche Engagement.
Zum Abschluss seiner Rede hob der Minister die konstruktive, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Verband Bayerischer Rechtspfleger und dem BDR hervor.
Der Bundesvorsitzende des BDR, Wolfgang Lämmer, dankte dem Staatsminister für die hohe Wertschätzung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich auch in der Personalausstattung widerspiegelt. „Bayern ist damit ein Vorreiter und Vorbild für andere Bundesländer“, so Lämmer.
Einen ausführlichen Bericht zur Präsidiumssitzung finden Sie demnächst im neuen VRB Aktuell 6/2015.
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