Die letzte Satzungsänderung des VRB datiert auf den 18. Februar 1999, seitdem hat sich in der Vereinsarbeit und den Vereinsstrukturen Einiges getan. „Der Gesamtvorstand hatte daher im Jahr 2014 beschlossen, eine Kommission mit dem Ziel einzusetzen, einen Vorschlag für eine Modernisierung der Satzung zu erarbeiten“, so der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.
„Der Vorschlag der Kommission umfasst schwerpunktmäßig die Stärkung der Positionen der Frauenbeauftragten und des Seniorenvertreters im Verein sowie die Berücksichtigung steuerrechtlicher und datenschutzrechtlicher Aspekte, aber auch Anpassungen der Regelungen zu den Vereinsorganen sowie zur Liquidation des Vereins“, erklärte Kai-Uwe Menge als Sprecher der Satzungskommission.
Der Vorstand beriet über die umfangreichen Ausarbeitungen und beschloss den Entwurf einer geänderten Satzung in einer Mitgliederversammlung im Frühjahr 2016 zur Abstimmung zu stellen.
In der anschließenden Erörterung der verbandspolitischen Situation wurden weitere Themen behandelt. Der Vorstand zeigte sich vor allem besorgt, dass infolge zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie durch Personalabordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Belastung bei den Kolleginnen und Kollegen im Bundesdienst angestiegen ist und noch weiter ansteigen wird.
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