Bundestag verabschiedet Verbesserungen von Familienleistungen
Quelle: BMFSFJ
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden. „Heute ist ein guter Tag für Familien, denn wir bringen ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg. Das ist eine gute Nachricht für alle Familien in Deutschland“, betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Rede anlässlich der Gesetzesberatung.
Entlastung für Alleinerziehende
Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Besonders erfreulich ist, dass nun auch die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurden, die den Alleinerziehenden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto bringen werden. Manuela Schwesig: "Alleinerziehende Mütter und Väter stemmen viel und sind trotzdem oft von Armut bedroht. Sie dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als verheiratete Paare und deshalb freue ich mich, dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende endlich erhöhen."
Vielfalt von Familien unterstützen
Gleichzeitig machte die Bundesfamilienministerin auf die Vielfalt von Familien aufmerksam: "Von dem Paket profitieren alle Familienformen. Paare mit oder ohne Trauschein, Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien – es ist wichtig, dass wir alle Familien mit Infrastruktur, mit Zeit füreinander aber auch mit Geldleistungen unterstützen. Das tut unser Familienpaket."
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro und für 2016 von 4.512 Euro auf 4.608 Euro.
- Das Kindergeld steigt 2015 um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich. Das monatliche Kindergeld beträgt dann ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 €, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1.308 Euro auf 1.908 Euro jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem 2. Kind mit zusätzlich 240 Euro pro weiteren Kind neu eingeführt.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8.472 Euro auf 8.652 Euro.
- Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016 erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
Für die Maßnahmen ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp, begrüßte die Beschlüsse des Bundestages: "Familien sind die Leistungsträger in unserer Gesellschaft und erfahren durch den Gesetzentwurf Anerkennung und Wertschätzung. Besonders viel leisten Alleinerziehende. Sie arbeiten überdurchschnittlich viel, um sich und ihre Kinder über die Runden zu bringen und haben insbesondere höhere finanzielle Belastungen durch eine verteuerte Haushaltsführung zu tragen. Daher war die Erhöhung des Entlastungsbeitrags längst überfällig."
Quelle: BMFSFJ