Bundestag beschließt Gesetz zur Frauenquote

Bundestag beschließt Gesetz zur Frauenquote
Foto: BMJV
Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das gemeinsam von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Bundesjustizminister Heiko Maas:
„Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts. Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Macht. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten. Denn: Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird. Frauen sind ein Gewinn für die Wirtschaft. Mit der Quote geben wir den Anstoß zu einem notwendigen Kulturwandel in Deutschlands Unternehmen. Die Quote wird Strukturen aufbrechen und Frauen auf allen Ebenen zu Gute kommen. Die Quote ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung.“

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
„Der Kulturwandel hat begonnen. Das Gesetz wird nicht nur für Frauen in Führungsgremien wirken. Es wird für alle Frauen wirken, die in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst arbeiten. Die feste Frauenquote gilt für große Unternehmen, und damit für viele, viele Frauen, die dort beschäftigt sind. Die Widerstände gegen dieses Gesetz machen die Widerstände sichtbar, die jede Frau im Arbeitsalltag überwinden muss. Er hat gezeigt, dass wir für Frauenrechte kämpfen müssen. Veränderung kommt nicht von allein.“

Hintergrund:
Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland betrug Ende 2014 laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4 Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen.

Das Gesetz sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

Für den öffentlichen Dienst enthält das Gesetz folgende Regelungen:

Quelle: BMJV

Fragen und Antworten zum Gesetz (PDF)

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