Die Mietpreisbremse kommt!

Die Mietpreisbremse kommt!
Foto: BMJV
Ein Meilenstein im Mietrecht: Das Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde am 5. März 2015 vom Bundestag beschlossen. Damit kommen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht. Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen dürfen. Und: Nur der muss künftig den Makler zahlen, der ihn auch beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist.

Dazu Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Heute ist ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter. Die Mietpreisbremse wird wirken. Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben.

Wir tragen unseren Teil dazu bei, dass sich die Mietpreisspirale nicht weiter dreht. 30 oder 40 Prozent Mietsteigerungen in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel. In Zukunft dürfen Mieten in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10% übersteigen. Exorbitant steigende Mieten führen dazu, dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. Unser aller Leben würde deutlich ärmer werden, wenn die Menschen in Stadtvierteln nach Einkommen getrennt würden. Das zerstört Vielfalt und Kreativität. Da müssen wir gegensteuern.

Außerdem muss jetzt endlich derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat. Damit setzen wir im Maklerrecht um, was im übrigen Recht längst ein allgemein geltender Grundsatz ist. Wir sorgen dafür, dass auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr die Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird. Wer eine Wohnung sucht, wird endlich von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit immer auch den Makler mitbezahlen zu müssen.“

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Nach den derzeitigen Planungen wird der Bundesrat seine Beratungen Ende März abschließen. Wann die Vorschriften in Kraft treten, richtet sich danach, wann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und im Maklerrecht am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Wenn das Gesetz, wie geplant, im April 2015 verkündet wird, treten die Regelungen am 1. Juni 2015 in Kraft.

Zu beachten ist allerdings, dass Voraussetzung für die Anwendung der Mietpreisbremse zudem der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Länder ist. Diese weisen die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten aus. Erst wenn ein Gebiet ausgewiesen wurde, kann die Mietpreisbremse dort gelten. Die Länder können diese Rechtsverordnungen bereits ab dem Tag nach der Verkündung erlassen.

Quelle: BMJV

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