Insbesondere das Thema „Frauenquote“ war brandaktuell: So beschäftigte sich der Bundestag am 30. Januar 2015 mit dem Gesetzentwurf zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, kommentierte: „Darauf haben wir lange gewartet und unsere Positionen immer wieder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in das politische Geschehen eingegriffen. Insofern ist es gut, dass dieses Thema heute nun endlich nach vielen politischen Widerständen im Bundestag debattiert wird, auch wenn der Gesetzentwurf aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung nicht weitreichend genug ist. Wir haben uns z.B. für die Einführung von Sanktionen stark gemacht, falls in dem einen oder anderen Fall ohne nachvollziehbare sachliche Begründung doch eine Gremienbesetzung ohne Berücksichtigung der Quotenregelung erfolgt. Eine solche wichtige Sanktionsmaßnahme fehlt jedoch in dem nun dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch sehe ich den Gesetzentwurf positiv: Die Tatsache, dass es nun eine Quotenregelung geben soll, zeigt, wie effektiv und sinnvoll die gewerkschaftspolitische Arbeit von Frauen ist, gerade auch in solchen Gremien wie der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung und auf dem dbb bundesfrauenkongress.“
In seinem Grußwort an die Hauptversammlung machte der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nochmals deutlich, dass das Thema „Sytemgerechtigkeit“ für den dbb unverzichtbar bleibe. Dies gelte sowohl für die Übertragung der Ergebnisse von Einkommensrunden als auch für die Übernahme sozialpolitischer Vorlagen. Diese Haltung werde der dbb trotz der Widerstände in der Politik nicht preisgeben.
Dauderstädt erinnerte daran, dass „das Modell der ‚wirkungsgleichen Übertragung‘ zwischen Arbeits- und Sozialrecht einerseits und Beamtenrecht andererseits vom dbb immer dann akzeptiert wurde, wenn Eingriffe ohne Übermaß und systemkonform vollzogen wurden“. So habe der dbb auch keine Eins-zu-eins-Übertragung der Mütterrente gefordert, sondern eine systemkonforme Fortentwicklung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Beamtenversorgungsgesetz. Dass der Bund und die große Mehrzahl der Länder sich weigern, Maßnahmen des Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen – weder beim abschlagsfreien Zugang mit 63 noch bei der Kindererziehung – sei ungerecht, so die Kritik des dbb Chefs. Er bekräftigte seinen bereits auf der Jahrestagung des dbb Anfang Januar in Köln gemachten Vorschlag, das Thema gegebenenfalls zu vertagen, bis der Bundestag sich ohnehin wieder mit Fragen der Beamtenversorgung beschäftigt. Dies sei allerspätestens 2017 der Fall.
Helene Wildfeuer ergänzte: „Es ist gut und richtig, dass der dbb beamtenbund und tarifunion sich gemeinsam mit uns für eine systemgerechte und eigenständige Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Versorgung der Beamtinnen und Beamten einsetzt. Aus meiner Sicht wäre eine Verdopplung der Anrechnungszeiten bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für vor 1992 geborene Kinder auf zwölf Monate das richtige Signal. Der Freistaat Bayern zeigt uns, dass es geht. Kindererziehung muss gesellschaftlich wertgeschätzt werden, egal, ob die Mütter Angestellte oder Beamtinnen waren und sind."
Die Frauenbeauftragte des VRB, Katja Maßenberg, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Tagungsverlauf: „Was die Teilnehmerrinnen hier in den zwei Tagen geleistet haben, war enorm. Ich bin sehr optimistisch, dass der 11. dbb bundesfrauenkongress im Mai mit seiner Vielfalt an frauenpolitisch relevanten Themen ein großer Erfolg wird.“
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de