Europäisches Patentgericht nimmt Gestalt an

Europäisches Patentgericht nimmt Gestalt an
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Anfang 2016 soll das neue Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Das entsprechende Übereinkommen wurde im Februar 2013 unterzeichnet. Für die EU völlig neu ist der Ansatz, dass dieses Gericht in Patentstreitsachen Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung in fast allen EU-Mitgliedstaaten treffen wird. Dafür muss eine komplett neue Verfahrensordnung erarbeitet werden.

Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

„Die Verfahrensordnung ist der zentrale Baustein des künftigen Einheitlichen Patentgerichts. Erstmals wird es eine europäische Prozessordnung geben, die die unterschiedlichen Rechtstraditionen der EU-Mitgliedstaaten zusammenführt – ein Meilenstein für die Rechtsentwicklung in der EU. Ich erwarte mir von dieser Anhörung in Trier den entscheidenden Input für die endgültige Fassung.“

Der zunächst von einer Expertengruppe ausgearbeitete Entwurf wurde nun von der Rechtsgruppe des Vorbereitenden Ausschusses zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt. Ihr Vorsitzender, Johannes Karcher vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erwartet wegen des großen Interesses der Patentpraxis an der Verfahrensordnung eine lebhafte Diskussion.

Hintergrund:

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich 25 EU-Mitgliedstaaten im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit auf einen besseren Schutz innovativer Erfindungen geeinigt. Mit den im Januar 2013 in Kraft getretenen Verordnungen EU Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 soll ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Vervollständigt wird das Patentpaket durch das im Februar 2013 unterzeichnete Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht, das als gemeinsames Gericht für alle beteiligten Mitgliedstaaten zuständig sein wird. Zukünftig können Streitigkeiten über die Verletzung oder die Gültigkeit von Patenten in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für alle Teilnehmerstaaten durchgeführt werden.

Starten wird das neue System voraussichtlich Anfang 2016, wenn die für das Inkrafttreten des Gerichtsübereinkommens erforderliche Anzahl von Ratifikationen vorliegt. Bis dahin arbeitet der Vorbereitende Ausschuss mit Hochdruck an der Schaffung der notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Gerichts.

Quelle: BMJV

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