Zu einem Meinungsaustausch mit dem Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas sind der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra am 24. November 2014 in Berlin zusammengekommen. Im Zentrum des Gesprächs stand der Referentenentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz, der noch im Dezember dem Kabinett vorgelegt werden soll.
Die dbb-Vertreter brachten die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs zum Ausdruck. „Zwar werden Streikrecht und Friedenspflicht im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt. Doch ist das Konzept darauf ausgerichtet, Arbeitskämpfe kleinerer Gewerkschaften dadurch zu untersagen, dass sie von Arbeitsgerichten stets als unverhältnismäßig, weil auf ein rechtlich unmögliches Ziel gerichtet, angesehen würden“, sagte Klaus Dauderstädt. „Darüber hinaus ist auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert, weil man die Gewerkschaftszugehörigkeit nicht ohne Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds erfassen darf, um die Stärke einer Gewerkschaft zu messen“, so Hans-Ulrich Benra. Heiko Maas betonte, dass die Bundesregierung nur über einen Gesetzentwurf beraten werde, den sein Haus für verfassungskonform hält. Darüber hinaus verwies er auf die Perspektive, in den noch bevorstehenden Anhörungsterminen im Bundesarbeitsministerium und im Bundestag Stellung zu beziehen.
Einig waren sich die Gesprächspartner in der kritischen Einschätzung der 2006 durch die Föderalismusreform herbeigeführte unterschiedliche Entwicklung in Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht. „Unsere gemeinsame Sorge ist groß, dass die inzwischen schon feststellbare Spreizung der Bezahlungsstrukturen in den kommenden Jahren noch anwachsen wird, viele Beamtinnen und Beamte sich nicht mehr hinreichend alimentiert fühlen und dies quantitativ und qualitativ die notwendige Nachwuchsgewinnung nicht nur in der Justiz und der Polizei belasten wird“, so der dbb Chef. Derzeit – so die gemeinsame Einschätzung – gebe es aber keine realistische politische Chance, dies zu korrigieren.
Einvernehmen bestand auch darin, dass die Struktur der Justizberufe mit ihren Zuständigkeiten nicht „in Stein gemeißelt“ sei. Allerdings sei bei der Übertragung von Aufgaben immer darauf zu achten, dass die dafür erforderliche Qualifikation vermittelt wird. Kritisch sahen beide Seiten die so genannten Länder-Öffnungsklauseln, da es auch hier sinnvoll sei, bundes- oder gar europaeinheitliche Wege mit hoher Verlässlichkeit für den Bürger zu gehen.
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Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de