VRB fordert Angleichung der Wochenarbeitszeit

Angleichung der Wochenarbeitszeit
Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) fordert der Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) erneut die Angleichung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 39 Stunden analog der Regelungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. „Aus unserer Sicht führen unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit in einem Gericht oder einer Behörde, in der Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte eng zusammenarbeiten, zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung“, so der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.

„Die ungleichen Auswirkungen auf die Arbeitsverteilung, auf die Mehrarbeit sowie auf die Bezahlung von – oftmals familiär bedingter – Teilzeitarbeit aufgrund der unterschiedlichen Teilzeitnenner werden von den Kolleginnen und Kollegen kritisiert“, erklärte Stolp weiter.

Der VRB unterstützt im Weiteren die Aufhebung der starren Grenzen bei der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte gem. § 4 Satz 3 AZV. Diese führe zu einer höheren Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und damit zu verbesserten Beschäftigungsbedingungen. So werde insbesondere Beamtinnen und Beamte, die sich die Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehörigen mit dem Partner oder anderen teilen, eine höhere Teilzeitquote ermöglicht.

Das Pilotprojekt „Langzeitkonten“ gestattet Beamtinnen und Beamten eine erhöhte Zeitsouveränität durch finanziell abgesicherte Freistellungsphasen, vor allem für Pflege-und Kinderbetreuungszeiten. Der VRB begrüßt daher, dass nunmehr weitere Ressorts am Pilotprojekt teilnehmen können und dass die geltende Experimentierklausel zu den Langzeitkonten gem. § 7 a AZV im Hinblick auf die Regelungen zum Ansparen und Ausgleich von Zeitguthaben erweitert wird.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Ansparphase auf bis zu fünf Jahre (bis Ende 2020) verlängert wird, die maximale Ansparung auf 1400 Stunden erhöht wird und die Entnahme von Guthaben über 2016 hinaus möglich sein soll. Der VRB bedauert jedoch, dass drei Jahre vor Erreichen der Antragsaltersgrenze ein Zeitausgleich lediglich in Form von Teilzeit ermöglicht und die Inanspruchnahme eines Blockmodells ausgeschlossen wird.

„Regelungen zu einer gerechten und individuellen Gestaltung der Arbeitszeit tragen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber bei und fördern somit auch die Nachwuchsgewinnung“; machte Matthias Stolp zum Abschluss seiner Stellungnahme deutlich.

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

Abteilungen des VRB

Abteilungen des VRB

Frauen

Frauen im VRB

Senioren

Senioren im VRB

dbb

dbb

BDR

BDR

EUR

EUR

Einkommenstabellen

Einkommenstabellen

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de