Reform der Verbraucherinsolvenz tritt in Kraft

Schulden
Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte treten heute wichtige Neuregelungen vor allem für insolvente Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft.

Dazu erklärt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas: „In 2013 haben rund 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt. Das ist nicht nur ein Indiz für das Ausmaß der Überschuldung privater Haushalte in Deutschland. Es zeigt auch, dass viele Betroffene den Gang in die Verbraucherinsolvenz als Chance auf vollständige Entschuldung und einen wirtschaftlichen Neuanfang nutzen. Mit den Neuregelungen wird Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt die Möglichkeit eröffnet, sich schneller als bislang von ihren restlichen Schulden zu befreien. Damit geben wir nicht nur den überschuldeten Menschen früher eine „zweite Chance“. Die Gläubiger profitieren ebenfalls von der Regelung, weil die Schuldner motiviert werden, möglichst viel zu bezahlen.“

Das Gesetz enthält für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Juli 2014 beantragt werden, Regelungen zur:

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner“ (PDF) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: BMJV

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