„Aufgrund der unvorteilhaften Altersstruktur – aktuell sind über eine Million Beschäftigte über 55 Jahre alt – und den damit absehbaren und zunehmenden Altersabgängen einerseits sowie der restriktiven Stellenkürzungs- und Einstellungspolitik der vergangenen Jahrzehnte andererseits klafft eine riesige Personallücke vor uns auf.“ In den kommenden zehn Jahren fehlten rund 700.000 Beschäftigte, so Dauderstädt, „und das bei wachsendem Aufgabenvolumen wie beispielsweise der Mindestlohnkontrolle. Die öffentlichen Dienstherrn und Arbeitgeber müssen jetzt aktiv um qualifizierten und motivierten Nachwuchs werben und den öffentlichen Dienst zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands machen. Sonst blutet einer der besten öffentlichen Dienste der Welt aus.“
Dauderstädt forderte die Dienstherren der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern zugleich auf, Vorsorge für die zunehmenden Pensionszahlungen zu treffen. „Kaum etwas ist so berechenbar wie die Pensionierung eines Beamten. Wer von den Versorgungskosten ‚überrascht‘ oder gar ‚überrollt‘ wird, hat schlicht seine Hausaufgaben nicht gemacht“, kritisierte Dauderstädt und hob als positives Beispiel den Bund hervor, der seit Ende der 90er Jahre konsequent eine Versorgungsrücklage, an der sich seine Beamtinnen und Beamten in Gestalt automatischer Besoldungserhöhungskürzungen beteiligen, sowie eine Versorgungsfonds unterhält und so die Beamten- und Soldatenversorgung auf eine zukünftig vollständige Kapitaldeckung umstellt. „Nach wie vor können wir in Sachen Pensionsansprüche leider keine flächendeckende Vorsorgedisziplin in den Ländern feststellen“, so der dbb Chef. „Es ist unverantwortlich, wenn Dienstherrn wie etwa Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder jetzt offenbar auch Hessen die Gelder, die sie und ihre Beamtinnen und Beamten für die Ruhestandsversorgung auf die hohe Kante gelegt haben, aus kurzfristigen haushalterischen Zwängen doch wieder in den laufenden Etat einspeisen. Die Verlagerung von Finanzierungsproblemen in die Zukunft ist keine Lösung“ , mahnte Dauderstädt.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes von heute belegten die Warnungen des dbb für den Beamtenbereich, so der dbb Bundesvorsitzende. Am 1. Januar 2014 gab es im Landesbereich rund 626.000 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Das waren 4,8 Prozent mehr ehemalige Beamtinnen und Beamte als ein Jahr zuvor. „Allein im Landesbereich hat sich der Zuwachs an Ruhegehaltsempfängern ab Mitte der 1990er-Jahre enorm beschleunigt, seit 1994 stieg deren Zahl um 124 Prozent“, berichtete Dauderstädt. Insgesamt gab es laut Statistischem Bundesamt Anfang 2014 in den Bereichen des Bundes, der Länder und der Kommunen rund 1.159.000 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes (+ 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Von den rund 59.100 Neupensionierten des Jahres 2013 wurden 17 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dies ist der niedrigste Anteil seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Rund 78 Prozent der Neupensionierten schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus, weitere vier Prozent aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen.
Der dbb Bundeshauptvorstand ist mit seinen rund 120 Mitgliedern nach dem alle fünf Jahre stattfindenden dbb Gewerkschaftstag das wichtigste Gremium des dbb beamtenbund und tarifunion. Damit tagt in Weimar am 30. Juni/1. Juli 2014 die gesamte Spitze der über 40 Fachgewerkschaften und 16 Landesbünde des dbb. Für den VRB nimmt der Vorsitzende Matthias Stolp an der Sitzung teil.
Im Nachgang treffen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Justiz (AG Justiz) zu ihrer zweiten Sitzung in diesem Jahr. Themenschwerpunkt ist die Ausarbeitung eines Positionspapiers zur Durchführung und Konsequenzen von elektronischem Rechtsverkehr.
Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ verpflichtet die Justiz, die elektronische Kommunikation mit Rechtsanwälten, Notaren und Behörden grundsätzlich bis zum 1. Januar 2018 für alle Verfahrensbereiche zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2022 tritt eine Nutzungspflicht ein, so dass die elektronische Kommunikation für die Beteiligten den Papierweg vollständig ersetzen wird. Der VRB ging in seinem Beitrag zum Positionspapier darauf ein, wie die Belange der Beschäftigten, der Personalvertretungen und der Berufsverbände im Umsetzungsprozess berücksichtigt werden könnten.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de