dbb zu Koalitionsvertrag:

Zugesagte Sicherung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes einhalten

Deutscher Bundestag
Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die im Koalitionsvertrag gegebene Zusage der künftigen Bundesregierung begrüßt, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherzustellen. „Diese Zusage muss eingehalten werden. Sie entspricht sowohl den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten als auch unseren Forderungen als deren gewerkschaftliche Interessenvertretung“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 27. November 2013 und sicherte die konstruktive Mitarbeit seiner Organisation an der Umsetzung dieses gemeinsamen Ziels zu.

CDU, CSU und SPD bezeichnen im Koalitonsvertrag den öffentlichen Dienst als „Grundlage einer funktionierenden staatlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ und das Berufsbeamtentum als „Garant einer leistungsfähigen und unabhängigen Verwaltung“. „Damit dies so bleibt, muss die Politik verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen“, sagte Dauderstädt. „Daran wird sich die künftige Bundesregierung messen lassen müssen.“ Dauderstädt verwies auf die hohe Zahl der in den nächsten Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und auf die einschneidenden demografischen Veränderungen. „Der dbb sieht deshalb den von den Koalitionären angekündigten praktischen Schritten zur Sicherung der Fachkräftebasis und zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses mit Spannung entgegen.“ Gebraucht würden eine „demografievorsorgende Stellen– und Personalpolitik, moderne attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie partnerschaftliche Personalvertretungen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Der dbb Chef bekräftigte zugleich die Ablehnung der vorgesehenen gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit. Erzwungene Tarifeinheit wäre selbst nach einer im Koalitionsvertrag angedeuteten Verfassungsänderung grundrechtswidrig und würde Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie massiv in Frage stellen, so Dauderstädt. „Sollte es dazu kommen, werden wir Mittel und Wege finden, um solche Regelungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen.“

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