VRB: Alle Berufsgruppen in der Justiz sind in eine Strukturreform einzubinden

Strukturreform
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform der Justizstrukturen eingebracht. Als einzige der drei Staatsgewalten sei die Justiz nicht organisatorisch unabhängig. Sie werde nämlich von der Exekutive verwaltet, deren Einflussnahmemöglichkeiten erhebliche Bedeutung für die Justiz hätten. Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl stellte zu diesem Thema klar, dass alle Berufsgruppen in der Justiz in eine umfassende Reform der Justizstrukturen einzubinden sind, auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als unabhängiges Entscheidungsorgan. Die beim dbb installierte Arbeitsgruppe Justiz sollte dieses Thema auf die Agenda setzen.

Die Fraktion Die Linke hat am 17. Januar 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ (17/11703) in den Bundestag eingebracht. Nach ihrer Meinung sei eine umfassende Reform der Justizstrukturen vorzunehmen. Kernelemente der Reform seien zwingende Vorgaben für die Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz und der Ausbau der Befugnisse von Richterwahlausschüssen im Bund und in den Ländern zur Stärkung der demokratischen Legitimation, die Überführung der Staatsanwaltschaften aus der Exekutive in die Justiz, die Abschaffung ämterbasierender justizinterner Hierarchien sowie die Regelung binnendemokratischer Strukturen der Selbstverwaltung. Dazu seien sowohl Änderungen des Grundgesetzes erforderlich wie auch in einer Vielzahl von einzelgesetzlichen Regelungen sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene.

Thomas Kappl erklärte dazu: „Seit vielen Jahren schon diskutieren Juristen in Deutschland die Frage, ob das System der Justizverwaltung und der Einbindung der rechtsprechenden Gewalt mit dem Grundprinzip der Gewaltenteilung vereinbar ist. In jüngerer Zeit wurde diese Debatte durch Veröffentlichungen der Richterverbände wieder in den Vordergrund gerückt. Auf deren Grundlage basiert auch der Gesetzesentwurf der Linksfraktion. Aber auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben eine Meinung zu diesem Thema! Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) beabsichtigt, sich an der Diskussion mit einem eigenen Modell zu beteiligen. Das Präsidium des BDR hatte aus diesem Grund eine Kommission eingesetzt, die auf dem Rechtspflegertag 2012 in Essen den Delegierten das von ihr entwickelte Modell zur Selbstverwaltung der Justiz vorstellte. Das Modell der Kommission unterscheidet sich von anderen Modellen dadurch, dass es alle Berufsgruppen in der Justiz miteinbezieht und die Verwaltungsverantwortung nicht nur den Richtern und Staatsanwälten überlässt. Dies gilt auch für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als unabhängiges Entscheidungsorgan. Darüber hinaus sollte sich die beim dbb eingerichtete Arbeitsgruppe Justiz mit diesem Thema beschäftigen.“

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

Abteilungen des VRB

Abteilungen des VRB

Frauen

Frauen im VRB

Senioren

Senioren im VRB

dbb

dbb

BDR

BDR

EUR

EUR

Einkommenstabellen

Einkommenstabellen

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de