EU-Ratspräsidentschaft: Gemeinsam. Europa wieder stark machen

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Am 1. Juli 2020 hat Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU) übernommen. Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ möchte die Bundesrepublik seine EU-Ratspräsidentschaft vor allem dazu nutzen, die Folgen der COVID-19-Pandemie effektiv zu bewältigen. Ziel ist es, die Krise gemeinsam, koordiniert, solidarisch und auf Grundlage der gemeinsamen Werte der 27 Mitgliedstaaten der EU zu überwinden. Insbesondere rückt damit die Bewältigung der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise in den Fokus.

„Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate müssen wir lernen und die Weichen dafür stellen, dass die EU noch besser auf zukünftige Herausforderungen reagieren kann, indem wir die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten stärken. Daneben liegt unser Augenmerk aber auch auf vielen anderen wichtigen Feldern in Justiz und Verbraucherschutz, die wir in der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft voranbringen wollen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und machte deutlich: „In Zeiten der Krise ist es wichtiger denn je, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu stärken.“

Quelle: BMJV

Hintergrund
Präsidentschaft bestehen in erster Linie darin, die Sitzungen des Rates und seiner vorbereitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu leiten. Während seiner Präsidentschaft vertritt Deutschland außerdem den Rat gegenüber den anderen Organen der EU, zum Beispiel bei den Verhandlungen über EU-Gesetzgebungsakte mit dem Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission sowie gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen.

Die Themen der Ratspräsidentschaft im Bereich Justiz und Verbraucherschutz (bmjv.de)
Die Website zur deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (eu2020.de)

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