Baukindergeld: Rechtzeitig planen

Baukindergeld
Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
Das Baukindergeld kommt sehr gut an: Seit dem Start im September 2018 wurde es von über 80.000 Familien beantragt, rund 4.200 Familien haben bereits ihre erste Baukindergeldrate erhalten (Stand: 03/2019; Quelle: BMI). Wer vom Baukindergeld profitieren möchte, sollte sich beeilen. Denn von der Idee bis zum Einzug liegen etliche Schritte, die nicht überstürzt sein wollen. Der Lohn ist ein stattlicher Zuschuss für die eigenen vier Wände!

12.000 Euro Zuschuss pro Kind
Das Baukindergeld unterstützt Familien, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen. Über zehn Jahre hinweg gibt es insgesamt bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind. Die Förderung ist allerdings zeitlich begrenzt. Bis zum 31.12.2020 müssen die Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorliegen. Bis drei Monate nach dem Einzug ist die Antragstellung möglich. Beantragt wird die zusätzliche Finanzspritze bei der KfW. Antragsteller können jetzt ihre Unterlagen im Zuschussportal der KfW hochladen.

Einen Sonderweg geht das Bundesland Bayern. Hier wird der Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr noch einmal um 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen eine bayerische Eigenheimzulage von 10.000 Euro, die auch Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare erhalten.

Tempo kann sich lohnen
Für die Antragstellung des Baukindergelds muss ein unterschriebener Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen und der Einzug bereits erfolgt sein. Gerade im Falle eines Neubaus bedeutet das einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Auswahl des Grundstücks, Bauplanung und eine maßgeschneiderte Finanzierung sollten dennoch sorgfältig vorbereitet sein. Wer also sichergehen möchte, dass er seinen Teil des Zuschusses auch wirklich einstreichen kann, sollte Bau oder Kauf rasch in Angriff nehmen.

Variable Einkommensgrenzen
Die Höhe des maximal zu versteuernden Haushaltseinkommens liegt beim Baukindergeld bei 90.000 Euro (1 Kind) und erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. Bitte beachten: Für die bayerische Eigenheimzulage gelten andere Einkommens-Obergrenzen.

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