Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte sollen noch im Sommer angepasst werden

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Am 20. Juni 2018 hat das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ stattgefunden. Mit dem Gesetz soll das Volumen des Tarifabschlusses aus dem April 2018 (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD) zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten sollen in drei Schritten angehoben werden. Der dbb fordert, den ersten Schritt noch im Sommer 2018 wirksam werden zu lassen.

Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, begrüßte die Pläne: „Innenminister Seehofer löst mit dem Gesetzentwurf sein Versprechen aus dem April ein: Das Volumen des Tarifergebnisses wird auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Damit wird eine zentrale Forderung des dbb erfüllt. Die Kolleginnen und Kollegen haben eine gerechte Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes verdient.“

In dem Gespräch erklärten die Vertreter des Bundesinnenministeriums, dass sich das Bundeskabinett sich voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen werde. Die Zustimmung des Kabinetts ist Voraussetzung für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf das Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, das erst im Herbst erwartet wird. „Die Kolleginnen und Kollegen wollen nicht länger warten“, erklärte Schäfer. „Es wäre ein notwendiges Zeichen der Wertschätzung der gesamten Bundesregierung an die Beschäftigten, wenn das Geld schon im Sommer fließen würde. Dafür sollte die Politik den Weg zügig freimachen.“

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